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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Statistisch gesehen wird jeder vierte Deutsche berufsunfähig. Zum gesundheitlichen Leid gesellt sich oft der soziale Abstieg. Denn die gesetzliche Absicherung ist bei allen, die nach 1961 geboren sind, minimal: Bis 2001 erhielten Arbeitnehmer, die aus Krankheitsgründen nicht länger als acht Stunden am Tag in ihrem Beruf arbeiten konnten, eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Seither müssen Arbeitnehmer, die nach Unfällen oder nach dem Ausbruch chronischer Krankheiten in ihrem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten können, jede Stelle annehmen.

Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als drei Stunden arbeiten kann, erhält den vollen Satz der Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf den halben Satzstets vorausgesetzt der Arbeitnehmer hat zuvor mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Im Schnitt bezogen Männer, die voll erwerbsunfähig sind, 2008 in den alten Bundesländern monatlich 712 Euro und in den neuen Bundesländern 663 Euro.

Die wenigsten Betroffenen können damit ihren Lebensstandard aufrecht erhalten. Jeder, der hauptsächlich vom Arbeitseinkommen lebt, sollte daher zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige. Die Police gehört schon für Berufseinsteiger zum Pflichtprogramm. Denn treten erste Anzeichen von chronischen Krankheiten auf, ist es oft zu spät. Es wird schwierig oder teuer, eine Versicherung zu erhalten.
Bettina Franken - Fon: 0 21 66 - 147 221 - Mobil: 0 173 - 54 24 617 - em@il: info@opal-online.de
Aktualisiert: 03.2024
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