Hausverwalterkonzept
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WH-Konzept (für Hausverwalter, ETG und WEG)
Sie sind Hausverwalter, eine Eigentümergemeinschaft oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft?
Sie sind auf der Suche nach einem umfassenden Versicherungskonzept für Ihr Objekt?
Sie erfüllen die Voraussetzungen?
- Nur für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Eigentümergemeinschaften (ETG)
- Keine Mindestanzahl an Wohneinheiten je Hausverwaltung / WEG/ETG
- Wohnhäuser ab 3 Wohneinheiten
- Gebäude mit Versicherungswert (Neubauwert) bis 15 Mio. €
- Gebäude die mehr als 50% zu Wohnzwecken genutzt werden
- Schadenquote der letzten 5 Jahre nachweislich <50
Dann lesen Sie bitte hier weiter und kontaktieren uns bei Interesse!!
Gebäudeversicherung
Versicherbare Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Elementar
- Glasbruch
- Haustechnik
Besondere Inhalte:
- Versicherung zum dynamischen Neuwert
- Unterversicherungsverzicht ab 140M je qm-Wohnfläche
- Garagen, Stellplätze und Carports prämienfrei automatisch mitversichert
- unbenannte Gefahren (nur wenn F,LW,ST/HG,EL versichert ist)
- grobe Fahrlässigkeit bis VS
- Mietausfall 36 Monate
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Photovoltaik- / Solarthermieanlagen auf dem Versicherungsgrundstück
- Ableitungsrohre bis 12.500€ je Versicherungsfall, max. 25.000€ je Versicherungsjahr
- unterirdische Regenabflussrohre bis 12.500€ je Versicherungsfall, max. 25.000€ je Versicherungsjahr
- Graffitischäden bis 5.000€ ohne SB
- weitere Grundstücksbestandteile (z.B. Carports, Garten- und Gewächshäuser, Einfriedungen, Hundehütten etc.) bis VS
- Armaturen bis 2.500€
- Überspannung bis VS
- Schwimmbecken im Gebäude
- Beseitigung durch Sturm/Blitz umgestürzter Bäume bis VS
- Innere Unruhen, Streik, böswillige Beschädigungen bis 50.000€ je Versicherungsfall, SB 1.000€
- Gebäudeschäden durch Einbruchdiebstahl
- Nässeschäden infolge undichter Silikonfugen
- Regen- /Schmelzwasser bis 15.000€
- Rohrverstopfungen bis 1.500€ je Versicherungsfall, max. 7.500€ je Versicherungsjahr
- Kosten für Schädlingsbekämpfung bis 5.000€ je Versicherungsjahr
- Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern bis 5.000€ je Versicherungsfall
- weiteres siehe Deckungsübersicht
Selbst Gebäude, die älter als 60 Jahre sind, können versichert werden!
Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
Deckungssummen Alternative „A“
HuG: 3 Mio.€ pauschal für Personen-, Sachschäden, 100.000€ für Vermögensschäden
Umwelthaftpflichtvers.: 3 Mio.€ pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden
Umweltschadenvers.: 1 Mio.€ für Vermögensschäden
HuG: 3 Mio.€ pauschal für Personen-, Sachschäden, 100.000€ für Vermögensschäden
Umwelthaftpflichtvers.: 3 Mio.€ pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden
Umweltschadenvers.: 1 Mio.€ für Vermögensschäden
Deckungssummen Alternative „B“
HuG: 5 Mio.€ pauschal für Personen-, Sachschäden, 100.000€ für Vermögensschäden
Umwelthaftpflichtvers.: 5 Mio.€ pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden
Umweltschadenvers.(USV): 1 Mio.€ für Vermögensschäden
HuG: 5 Mio.€ pauschal für Personen-, Sachschäden, 100.000€ für Vermögensschäden
Umwelthaftpflichtvers.: 5 Mio.€ pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden
Umweltschadenvers.(USV): 1 Mio.€ für Vermögensschäden
Deckungssummen Alternative „C“
HuG: 10 Mio.€ pauschal für Personen-, Sachschäden, 100.000€ für Vermögensschäden
Umwelthaftpflichtvers.: 10 Mio.€ pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden
Umweltschadenvers.: 1 Mio.€ für Vermögensschäden
HuG: 10 Mio.€ pauschal für Personen-, Sachschäden, 100.000€ für Vermögensschäden
Umwelthaftpflichtvers.: 10 Mio.€ pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden
Umweltschadenvers.: 1 Mio.€ für Vermögensschäden
Gewässerschadenhaftpflicht
Die Gewässerschadenhaftpflicht ist nur in Kombination mit der HuG abschließbar.
Heizöltanks: Für Tanks älter 20 Jahre, ist ein Revisionsbericht (nicht älter als 5 Jahre) vorzulegen, sofern eine Revision gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
Heizöltanks: Für Tanks älter 20 Jahre, ist ein Revisionsbericht (nicht älter als 5 Jahre) vorzulegen, sofern eine Revision gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
Glasversicherung
Versichert gelten mit dem Gebäude fest verbundene:
- Außen- und Innenscheiben
- Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser, Dachverglasungen
- Sonnenkollektoren
- Kunststoffe
- künstlerisch bearbeitete Glas-Scheiben, -Spiegel und –Platten
- Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung (ohne Werbeanlagen) – Außen- und Innenverglasungen von Laden- und Gastronomiebetrieben gelten als mitversichert
Versicherungsform 1 - des gesamten Gebäudes
Versicherungsform 2 - soweit sie zu Räumen oder Gebäudeteilen gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z.B. in Treppenhäusern, Gemeinschafts- , Keller- und Bodenräumen, von Windfängen und Wetterschutzbauten)
Auf erstes Risiko je 10.000€ in beiden Versicherungsformen mitversichert:
- Umrahmungen, Mauerwerk und Schutz- und Alarmeinrichtungen
- Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien
- Kosten für Gerüste, Kran oder die Beseitigung von Hindernissen