NEUE Pflegerente
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Auch in der Gesetzliche Pflegeversicherung wird sich einiges ändern!
Aus den Pflegestufen werden die Pflegegrade. Die entsprechenden Einstufungen werden für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ab 2017 danach getroffen, inwieweit der Patient in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu meistern.
Quelle: www.vdk.de