Entlastungspaket 2023 - Opal Versicherungsmakler

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Vollständiger Abzug der Rentenbeiträge von der Einkommensteuer
Zeitraum: vom 01.01.2023 dauerhaft                                            
     
                     Was? Aufwendungen für die Altersvorsorge können vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Wer? Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Beitragszahlungen in  die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse,  die berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie in  Basisrentenverträge
Wie viel? Individuell abhängig von der Höhe der Beiträge
Wann? 1. Januar 2023
Wie? In der Einkommensteuererklärung können Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
www.bundesfinanzministerium.de
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Aktualisiert: 01.2023
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