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Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung 2013
(„Pflege Bahr“ genannt nach dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr)
Der Bundestag hat die Förderung der Pflege-
Jeder der eigenverantwortlich eine Pflege-
Das Mindestalter für die Zulagenberechtigung ist das 18 Lebensjahr. Bezieher von Pflegeleistungen oder Personen die bereits Pflegeleistungen bezogen haben, können diese Zusatzversicherung nicht mehr abschließen.
Informationen zur neuen Pflege-
Die Anzahl Pflegebedürftiger in Deutschland wird angesichts der demografischen Entwicklung weiter zunehmen. Die zukünftige Finanzierung der Pflege soll daher auf eine breitere Basis gestellt werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird um eine private Pflege-
Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-
Die Leistung ist ein Pflegemonatsgeld in Abhängigkeit von der Pflegestufe. Der Umfang des
Versicherungsschutzes kann individuell bestimmt werden. Die untere Grenze ist durch den monatlichen Mindestbeitrag in der Höhe von 10 Euro und die obere Grenze dadurch definiert, dass maximal das Volumen der sozialen Pflegeversicherung noch einmal privat versichert werden kann.
Den Versicherern ist es nicht gestattet, Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken abzulehnen.
Die Verwaltungs-
Die Pflege-