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Die "Dreifaltigkeit" der privaten Altersversorgung!
1. Lebensversicherung
2. Rentenversicherung
3. VL-
Die Lebensversicherung ist eine reine Kapitalversicherung. Sie kennt zwei Leistungszeitpunkte: Entweder den Erlebensfall oder den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Vertragsablauf, so wird die vereinbarte Kapitalleistung fällig. Verstirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, so wird die vereinbarte Todesfallleistung an die vertraglich vereinbarte Person ausgezahlt.
Zusätzliche Vertragsbausteine wie Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Pflegevorsorge können in den Versicherungsschutz mit eingebaut werden.
Die Rentenversicherung zielt in erster Linie auf den Erlebensfall der versicherten Person ab. Drei Monate vor Vertragsablauf hat die versicherte Person das Wahlrecht zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rentenzahlung. Entgegen der Lebensversicherung sind hier keinerlei Gesundheitsfragen zu beantworten.
Die VL-
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