Rechengrößen 2024
Informationen
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2024 im Überblick:
Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die
Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024: In der gesetzlichen
Krankenversicherung stieg sie bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100
Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro oder
4.987,50 Euro/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro
beziehungsweise monatlich 5.775 Euro (2023: 66.600 Euro oder 5.550 Euro
im Monat).
Das Bundeskabinett hatte die Verordnung am 11. Oktober
2023 beschlossen. Der Bundesrat hatte abschließend am 24. November 2023
zugestimmt.
Änderungen in der Rentenversicherung
Auch die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist
Anfang des Jahres gestiegen: in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro
im Monat (2023: 7.100/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro
im Monat (2023: 7.300 Euro/Monat).
In der knappschaftlichen
Rentenversicherung hat sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern
auf 9.200 Euro im Monat erhöht (2023: 8.700 Euro/Monat). In den alten
Ländern liegt sie bei 9.300 Euro im Monat (2023: 8.950 Euro). In der
knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau
versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche
Beanspruchung von Bergleuten.
Das Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen
Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 Euro im Jahr
festgesetzt (2023: 43.142 Euro).
Quelle: www.bmas.de und www.pbg.de