Rechengrößen 2024 - Opal Versicherungsmakler

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Rechengrößen 2024

Informationen
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2024 im Überblick:

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024: In der gesetzlichen Krankenversicherung stieg sie bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro oder 4.987,50 Euro/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro beziehungsweise monatlich 5.775 Euro (2023: 66.600 Euro oder 5.550 Euro im Monat).
Das Bundeskabinett hatte die Verordnung am 11. Oktober 2023 beschlossen. Der Bundesrat hatte abschließend am 24. November 2023 zugestimmt.

Änderungen in der Rentenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist Anfang des Jahres gestiegen: in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro/Monat).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung hat sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 Euro im Monat erhöht (2023: 8.700 Euro/Monat). In den alten Ländern liegt sie bei 9.300 Euro im Monat (2023: 8.950 Euro). In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 Euro im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 Euro).


Quelle: www.bmas.de und www.pbg.de
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Aktualisiert: 03.2024
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